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Urteil: web.de


aktualisiert:
Sa. 25-Feb-2012

Web.de und das Urteil ...

Erstellt: 26.02.2010

 

1. Wie kam es zu dieser Site?

Naja, bin seit Jahren web.de Kunde und habe auch 2 Domains laufen. Nachdem mich diese 47,88 Euro jährlich kosten und eine Club-Mitgliedschaft die Kosten reduziert, wollte ich dieses Geburtstags-geschenk mal ausprobieren.

Leider wurde mir dann im November eine völlig normale Rechnung über 47,88 Euro zugestellt. Ein Rückruf bei web.de ergab, dass sich dies nicht umstellen ließe, ich müsste die Domain kündigen und wieder neu über web.de erwerben.

Ihr könnt Euch ja vorstellen, dass ich dumm aus der Wäsche geschaut hab.

2. Das Urteil des OLG Koblenz, Urteil v. 18.03.2009 - Az.: 4 U 1173/08

Demnach wurde die "Geburtstagswerbung" von vor ca. 5 Jahren als nicht zulässig erklärt.
Hier lautete die Werbung:

"Dankeschön! Vielen Dank für Ihre Treue!"

Web.de hat natürlich nicht 5 Jahre zugewartet, wie das OLG Koblenz entscheiden wird und ihre Werbung entsprechend angepasst. Wer also überlegt, seinen Vertrag zu kündigen, sollte prüfen, ob er diesen auch erst vor ca. 5 Jahren abgeschlossen hat.

3. Fazit

Habe mich heute hingesetzt und eben jenes Schreiben mit Begründungstext des Urteils verfasst. Irgendwie hatte ich ein komisches Gefühl und hab daher vor Absendung doch die Hotline von web.de angerufen.

Ich hatte eine echt nette Dame am Telefon die mir den unter 2. genannten Sachverhalt erklärte. Schließlich wurde ich an einen netten Herrn in der Domain-Hotline weiterverbunden, der sofort für meine Rechnung aus November eine Gutschrift veranlasste. Er versicherte, dass hier dran gearbeitet wird. web.de hofft, dass mit einem Update der Software, diese ab 2011 erkenne, ob ein Domain-Inhaber zugleich auch Club-Mitglied ist.

Ich hoffe meine Erfahrungen konnten etwas weiterhelfen.
Diese Website erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder gar rechtlich korrekte Angaben. Es handelt sich hier lediglich um die Angaben der web.de Kundendienst-Mitarbeiter, die ich hiermit weitergegeben habe.